Vereinfachte 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b "Gottfried-Keller-Straße", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor, Glasberg 8 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1903. Bauausschuss, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1903. Bauausschuss 09.04.2019 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Gottfried-Keller-Straße“, für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die beschlossene Planfassung ist auf das Sitzungsdatum der heutigen Bauausschusssitzung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss bekannt zu geben.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 15:23 Uhr