Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" gem. § 13 BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1903. Bauausschuss, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1903. Bauausschuss 09.04.2019 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die beschlossene Planfassung ist auf das Sitzungsdatum der heutigen Bauausschusssitzung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss bekannt zu geben.
Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 15:23 Uhr