Bebauungsplan Nr. 7b NEU "Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße" - Ergebnis der erneuten, verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Abwägung; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Stadtrat, 17.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1903. Bauausschuss 09.04.2019 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 1904. Stadtrat 17.04.2019 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt den Bebauungsplan Nr. 7b NEU„ Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße“ als Satzung.
Das Planungsbüro Petzenhammer hat die Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten und den Stand des Bebauungsplanes auf das Sitzungsdatum zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren anschließend ordnungsgemäß abzuschließen und die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 29.04.2019 15:21 Uhr