Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Brünnsteinstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Bauausschuss, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1432/44, 2638/18 (TF), 1432/45,1432/48,1432/46, 1432/47, 1432/51, 1432/50, 1432/49,1432/54, 1432/53, 1432/52, 1432/57, 1432/56, 1432/55,1432/60, 1432/59, 1432/58,1432/63, 1432/62, 1432/61,1432/93, 1432/26,1432 (TF), 1432/21, 1432/27, 1432/30, 1432/41, 1432/40, 1432/64, 1432/29, 1432/25, 1432/24, 1432/23, 1432/39, 1432/22, 1432/28, 1432/65, 2672/14, 1432/77, 2672/15, 2672/16, 2672/17, 1432/76, 2672/18, 1432/75, 2676/10, 1432/74, 2676/9, 1432/73, 2676/8, 1432/72, 2676/7, 1432/69, 2676/6, 2676/11, 1432/68, 1432/43, 1432/67, 1432/66, 1432/71 und 1429/3 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren können und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Die Verwaltung wird ermächtigt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 „Brünnsteinstraße“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr