1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Bauausschuss, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.5

Beschluss

Für den nordöstlichen Teilbereich des WA 7 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkkanals“ der Grundstücke Flst.-Nrn. 191/6, 191/29, 191/42, 191/2 TF und 216/2 TF der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage eine Änderung durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung von geänderten Abstandsflächen, die Änderung der Bauweise sowie einer angepassten Geschossfläche.

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „nördlich des Werkskanals“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen. Nach Abschluss der frühzeitigen Information soll dann die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und das Ergebnis dem Bauausschuss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr