Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 76 WE und gemeinsamer Tiefgarage im geförderten Wohnbau - Haus 2 - auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191/29, 191/42, 191/2 (TF) Gem. Kolbermoor, Conradtystraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Bauausschuss, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen und den beantragten Befreiungen gem. § 36 Abs. 2 im beantragten Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt seine Zustimmung zur Abweichung gem. § 9 der Stellplatzsatzung, dass für die geförderten Wohnungen ein Stellplatz je Wohneinheit und zusätzlich 10 % Besucherstellplätze herzustellen und nachzuweisen sind.

Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ durch amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erteilt  der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB  im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr