Bebauungsplan Nr. 82 "Mattinastraße - Nord"; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 1905. Bauausschuss, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1905. Bauausschuss | 04.06.2019 | ö | Beschließend | 4.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 82 „Mattinastraße - Nord“ in der Fassung vom 04.06.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekannt-machung tritt der Bebauungsplan Nr.82 „Mattinastraße – Nord“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2019 09:26 Uhr