Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrhaus Happinger Straße"; Bebauungsplan Nr. 190 "Feuerwehrhaus Happinger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1906. Bauausschuss, 16.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1906. Bauausschuss | 16.07.2019 | ö | Beschließend | 2.3 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungen der Stadt Rosenheim zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 190, jeweils mit der Benennung „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2019 09:30 Uhr