Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrhaus Happinger Straße"; Bebauungsplan Nr. 190 "Feuerwehrhaus Happinger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1906. Bauausschuss, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1906. Bauausschuss 16.07.2019 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungen der Stadt Rosenheim zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 190, jeweils mit der Benennung „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 09:30 Uhr