Bebauungsplan Nr. 4 NEU "Nördlich der Hermann-Löns-Straße"; Antrag auf Änderung der Bauleitplanung - Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1906. Bauausschuss, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1906. Bauausschuss 16.07.2019 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 751/15, 751/198, 751/199, 751/215, 751/216 und 751/217 je Gem. Kolbermoor wird der Bebauungsplan Nr. 4 NEU „Nördlich der Hermann-Löns-Straße“ geändert und in der vorliegenden Entwurfsfassung mit Stand vom 15.07.2019 gebilligt.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines zweigeschossigen Gebäude und eines wie zuvor beschriebenen Staffelgeschosses im Hinblick auf eine städtebaulich, verträgliche Höhenentwicklung.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 NEU „Hermann-Löns-Straße“ wird als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Vor der Durchführung von weiteren Verfahrensschritten ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der dieser sich zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Architektenbüro Petzenhammer Architektur + Stadtplanung GmbH, Pater-Rupert-Mayer-Straße 25, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorliegenden Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 15 .07.2019 einschließlich der Begründung nach Abschluss der städtebaulichen Vereinbarung das Verfahren weiterzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 09:30 Uhr