2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1906. Bauausschuss, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1906. Bauausschuss 16.07.2019 ö Beschließend 3.3

Beschluss 1

Für einen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 191/2 (gemäß dem beigefügten Lageplan) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Anlage für das betreute Wohnen und  Kindergarten“.

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB sowie der Umweltprüfung und Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen und Planung informieren und innerhalb welcher  Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Nach Vorliegen der Entwurfsplanung ist diese dem Bauausschuss vor Fortführung des Verfahrens mit der formellen Auslegung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Tagesordnungspunkt für eine Stadtratssitzung vorzubereiten.
Der Tagesordnungspunkt wird hiermit vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 09:30 Uhr