Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - Bebauungsplan Nr. 187 "Eichfeldstraße Süd"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1907. Bauausschuss, 03.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1907. Bauausschuss | 03.09.2019 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim für den Bebauungsplan Nr. 187 „Eichfeldstraße Süd“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2019 09:48 Uhr