Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 "Geigelsteinstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
1907. Bauausschuss, 03.09.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 2672/7, 2676/14, 2672/21,2672/22, 2672/20, 2676/15, 2676/20, 2676/21, 2672/13, 2676, 2676/18, 2672/24 TF, 2672/25, 2672/26, 2672/27, 2672/28 und 2672/29 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 88 „Geigelsteinstraße“ aufgestellt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 BauNVO.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Geigelsteinstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wird das Büro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen und vor Durchführung einer Beteiligung den Entwurf der Bauleitplanung nochmals dem Bauausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2019 09:48 Uhr