Antrag auf 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1908. Bauausschuss, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1908. Bauausschuss 08.10.2019 ö Beschließend 4.2.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fabrikweg-Nord“. Von der Änderung betroffen sind - wie im beigefügten Lageplan vom 16.09.2019 dargestellt – die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen, sowie Teile der Straßengrundstücke (Harthausener und Mietrachinger Straße) Fl.Nrn. 459/2 und 556/14, ebenfalls Gem. Harthausen.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung einer lockeren Nachverdichtung am Ortsrand der Stadt Kolbermoor, die Darstellung der im Westen angrenzenden Versorgungstrasse mit entsprechenden Schutzabständen sowie die Sicherung der notwendigen Erschließungsflächen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fabrikweg-Nord“ wird als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt, mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Mit der Ausarbeitung der 01. Änderung zum Bebauungsplan wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die notwendigen Straßengrundabtretungen entlang der Harthausener und Mietrachinger Straße vorzubereiten und durchzuführen.

Dem Bauausschuss ist anschließend eine Entwurfsfassung zur Billigung und Einleitung weiterer Verfahrensschritte vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 15:02 Uhr