Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Wohngebietes Wendelsteinstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  1908. Bauausschuss, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1908. Bauausschuss 08.10.2019 ö Beschließend 4.2.2

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1419/9,1419/7, 1416/6, 1419/23, 1419/24, 1419, 1419/11,1434/2, 1422/13,1422/17, 1422/3, 1422/8, 1422/10,1432/42,1432/19, 2672/2, 2677/19,2677/2, 2677/3, 2677/4, 2677/7, 2677/6, 2677/15, 2677/5, 2677/12, 2677/8, 2677/9, 2677/10, 2677/11, 2677, 2677/21, 2677/22, 2677/14, 2677/13, 2675/2, 1432/31, 2676/2, 2676/3, 2676/4, 2676/12 und 2676/13 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 89 „Wendelstein- und Kampenwandstraße“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung  des Bebauungsplanes Nr. 89 „Wendelstein– und Kampenwandstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wird das Büro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen und vor Durchführung einer Beteiligung den Entwurf der Bauleitplanung nochmals dem Bauausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 15:02 Uhr