01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b NEU "Schwarzenbergstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1362/49, 1362/50, 1362/51 und 1362/52 je Gem. Kolbermoor; Farrenpointstraße - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1909. Bauausschuss, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1909. Bauausschuss 12.11.2019 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1362/49, 1362/50, 1362/51 und 1362/52 je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage(n) der Bebauungsplan Nr. 7b NEU „Schwarzenbergstraße“ erstmalig geändert werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Regelung geringerer Abstandsflächen der Gebäude zueinander sodass die getroffenen Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan, im Hinblick auf die Höhenentwicklung auch umgesetzt werden kann. Dabei sind sowohl der Brandschutz, als auch die Themen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung zu berücksichtigen und aufzuarbeiten.

Das Verfahren zur 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b NEU „Schwarzenbergstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Architektur und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b NEU „Schwarzenbergstraße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.
Nach Fertigung und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2019 15:22 Uhr