Bebauungsplan Nr.61 "Sport-und Freizeitgelände Am Rothbachl" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange (§ 4 Abs.2 BauGB); Abwägung;Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 15.04.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 15.04.2010 | ö | Vorberatend | 2.2 |
Stadtrat | Stadtrat | 05.05.2010 | ö | Beschließend | 3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 61 "Sport- und Freizeitgelände Am Rothbachl" in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0