Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Tannenhof"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1910. Bauausschuss, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1910. Bauausschuss | 10.12.2019 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr