Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung (Billigungsbeschluss) und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1910. Bauausschuss, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.7

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ einschließlich der Begründung – jeweils mit Stand vom 10.12.2019 – werden unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung bevollmächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals formell öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Ergebnis des Verfahrens ist zur Abwägung dem Bauausschuss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr