Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 "In der Schwaig" im Regelverfahren; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2001. Stadtrat, 29.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2002. Bauausschuss 21.01.2020 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2001. Stadtrat 29.01.2020 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1425, 1426, 1427, 1432, 1432/97, 184/8 (TF) je Gemarkung Kolbermoor, Fl.Nrn. 2638/8, 2638/18 (TF), 2638/7, 2639/2, 2659/2, 2641 (TF), 2658 (TF), 2659 (TF), 2660 (TF), 2661, 2662 (TF), 2640, 2672, 2667, 2668, 2672/23 (TF) jeweils Gemarkung Pang  soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 90 „In der Schwaig“ aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO, eines  Gewerbegebietes (GE) sowie eines abgestuften Gewerbegebietes (GEb) gemäß § 8 BauNVO.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „In der Schwaig“ erfolgt im Regelverfahren.

Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wird das Planungsbüro Hohmann und Steinert, Geimelstraße 26, 83236 Übersee, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen und vor Durchführung einer Beteiligung den Entwurf der Bauleitplanung nochmals dem Stadtrat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2020 08:28 Uhr