Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 "In der Schwaig" im Regelverfahren; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2001. Stadtrat, 29.01.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1425, 1426, 1427, 1432, 1432/97, 184/8 (TF) je Gemarkung Kolbermoor, Fl.Nrn. 2638/8, 2638/18 (TF), 2638/7, 2639/2, 2659/2, 2641 (TF), 2658 (TF), 2659 (TF), 2660 (TF), 2661, 2662 (TF), 2640, 2672, 2667, 2668, 2672/23 (TF) jeweils Gemarkung Pang soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 90 „In der Schwaig“ aufgestellt werden.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO, eines Gewerbegebietes (GE) sowie eines abgestuften Gewerbegebietes (GEb) gemäß § 8 BauNVO.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „In der Schwaig“ erfolgt im Regelverfahren.
Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wird das Planungsbüro Hohmann und Steinert, Geimelstraße 26, 83236 Übersee, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen und vor Durchführung einer Beteiligung den Entwurf der Bauleitplanung nochmals dem Stadtrat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.02.2020 08:28 Uhr