Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1458/3 Gem. Kolbermoor, Sepp-Straßberger-Straße 1 - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2003. Bauausschuss, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2003. Bauausschuss 11.02.2020 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1458/3 Gem. Kolbermoor auf Grundlage der vorliegende Entwurfsplanung in der Fassung vom 15.01.2020.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und den Änderungs- und Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planungsentwurf vom 15.01.2020 ortsüblich bekannt zu geben sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Ergebnis ist dem Bauausschuss zur ordnungsgemäßen Abwägung anschließend wieder vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2020 15:41 Uhr