1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2005. Bauausschuss, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2005. Bauausschuss | 10.03.2020 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der Fassung vom 10.03.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2020 12:35 Uhr