Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Tannenhof"; formelle Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2006. Bauausschuss, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2006. Bauausschuss 21.04.2020 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die vorgestellte Planungen zur Kenntnis und stellt erneut fest, dass gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr