Bebauungsplan Nr. 7a "Gärtnerstraße" - Behandlung der Stellungnahmen aus der verkürzten Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2003. Stadtrat, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2003. Stadtrat 29.04.2020 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor hat die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Anmerkungen der Verwaltung beschlussmäßig geprüft und mit allen öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abgewogen.

Den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Anmerkungen der Verwaltung kann nach Maßgabe der vorstehenden Einzelbeschlüsse gefolgt werden.

Die unter Ziff. 1 bis 2 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind vom Planungsbüro Petzenhammer in den Planentwurf einzuarbeiten. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans erhält die Fassung vom 29.04.2020.

Im Übrigen ist eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Bebauungsplans Nr. 7a NEU„ Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße“ nebst Begründung mit Umweltbericht nicht veranlasst.

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt den Bebauungsplan Nr. 7a NEU„ Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße“ in der Fassung vom 29.04.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftrag, den Bebauungsplan Nr. 7a NEU„ Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße“ ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.05.2020 10:16 Uhr