Wiederholung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 09. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03d "naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung: 2003. Stadtrat, 29.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2006. Bauausschuss | 21.04.2020 | ö | Vorberatend | 3.2 |
Stadtrat | 2003. Stadtrat | 29.04.2020 | ö | Beschließend | 6.3 |
Beschluss
Der Stadtrat fasst einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Verwaltung wird mit der erneuten Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 03d „naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Datenstand vom 12.05.2020 10:16 Uhr