05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 b "Alte und Neue Siedlung - Mörikestraße" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 758/40 und 758/169 je Gem. Kolbermoor, Dismas-Reheis-Straße 39 und Mörikestraße 20 - Änderungs- und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2007. Bauausschuss, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2007. Bauausschuss 19.05.2020 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die insgesamt 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02b „Alte und Neue Siedlung – Mörikestraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 758/40 und 758/169 je Gem. Kolbermoor.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Mit der Ausarbeitung wird das Architektur und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung bzw. Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 10:27 Uhr