Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung); Vorstellung Entwurf - Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  2005. Stadtrat, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2007. Bauausschuss 19.05.2020 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2005. Stadtrat 27.05.2020 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Erhöhung der Staffelung der Wohnungsgröße für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude ab drei Wohneinheiten (s. Anlage 1 (Richtzahlentabelle) Nr. 1.2) von 65 m² auf 75 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 16

Beschluss 2

Festsetzung der Stellplatzgröße für Kfz (s. § 7 Abs. 5 Stellplatzsatzung) entsprechend der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) mit 2,50 m x 5 m (ohne Begrenzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 17

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt folgende Ergänzung bzw. Überarbeitung der Anlage 1 (Richtzahlentabelle) zur Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung):

  • Einfügen einer Fußnote 3) unter Nr. 1 Wohngebäude:
Wohnfläche = als Wohnfläche zählt die Wohnfläche ohne Terrassen und Balkone

  • Überschriften „Kfz-Stellplätze“ und „Fahrradabstellplätze“
Ergänzung der Spalten „hiervon für Besucher in %“ um den Zusatz „zusätzlich“.  
Die Formulierung in den betreffenden Spalten wird somit geändert in „hiervon für Besucher in % zusätzlich“.


Der Stadtrat Kolbermoor beschließt den Erlass der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung) unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen/Ergänzungen.
Die Anlagen 1 und 2 dieser Satzung sind Teil des Beschlusses und Anlage(n) zur Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf entsprechend dem heutigen Diskussionsergebnis zu überarbeiten und anschließend die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Erlass der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung) durchzuführen.


Als Vorgehensweise für künftige Härtefälle beschließt der Stadtrat Kolbermoor im Rahmen der Möglichkeiten diese kulant zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.06.2020 11:58 Uhr