Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2009 des Wasserwerkes Kolbermoor durch den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtrat, 16.06.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Hauptausschuss 09.06.2010 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat Stadtrat 16.06.2010 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die Jahresabschlüsse 2006 – 2009 werden entsprechend der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer Dr. Lenz festgestellt. Der Verwaltung wird hiermit für die Jahre 2006 – 2009 Entlastung erteilt. Die Jahresgewinne und -verluste sind auf das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen.

Die Verwaltung wird zugleich angewiesen, die Jahresabschlüsse entsprechend § 25 EBV, durch Aushang zu veröffentlichen.

Der Stadtrat beschließt, die Betriebssatzung des Wasserwerkes entsprechend den Empfehlungen von Dr. Lenz anzupassen und erlässt folgende Satzung:


               Erste Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerks Kolbermoor

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

                                               Satzung:

                                               § 1
                                            Änderungen

Die Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor wird wie folgt geändert:

Zu § 2 wird Abs. 3 wie folgt eingefügt:

Das Wasserwerk Kolbermoor ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunal-abgaberechtlichen Vorschriften – einschließlich des Erlasses von Bescheiden  (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z. B. Baukosten- und Investitionszuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.


§ 4 wird wie folgt geändert:

Die Erhebung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten im Sinne von § 2 Abs. 3, die Anforderung von Vorschüssen und Vorauszahlungen, die Ablösung der Beträge, sowie die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen und die Entscheidung über Billigkeitsregelungen, soweit nicht der Werkausschuss oder der Stadtrat zuständig ist.


                                               § 2
                                            Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 17.06.2010 in Kraft.


Kolbermoor, den


Kloo
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0