Erlass einer Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet 3 "Glasberg" - Ergebnis der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger nach §§ 137 ff BauGB; Abwägung; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1010. Stadtrat, 24.11.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1010. Stadtrat 24.11.2010 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat erlässt nach Abwägung Satzungsbeschluss über die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes III "Glasberg".

"Satzung der Stadt Kolbermoor über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Glasberg" vom (Ausfertigungsdatum)
Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 3 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet 3 Glasberg". Die Sanierung soll bis zum 31.12. 2024 durchgeführt werden.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M:1:1000 des Vermessungsamtes Rosenheim vom 09.11.2010 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am 01.12.2010. rechtsverbindlich.

Kolbermoor, den …………


Kloo
1. Bürgermeister"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0