Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" - Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 18.05.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 18.05.2010 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:
"Die Stadt Kolbermoor erhebt gegen den Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0