Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" - Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 18.05.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 18.05.2010 | ö | Beschließend | 2.1 |
Beschluss
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:
"Die Stadt Kolbermoor erhebt gegen den Bebauungsplan Nr.66 "GE Au Ost II Neu" keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0