Abbruch und Neubau eines bestehenden Carports und eines Gartenschuppens zur Beseitigung eines Grenzüberbaus auf dem Grundstück Fl.Nr.662/1 Gem. Kolbermoor, Föhrenweg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 18.05.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 18.05.2010 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Abbruch des bestehenden Carports und des bestehenden Gartenschuppens und zur Überdachung des Freisitzes.
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Carports und des Gartenschuppens nicht. Es wird dem Antragsteller anheim gestellt, die Planung für die Nebengebäude an die gesetzlichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf grenznahe Gebäude anzupassen; der Carport wäre um mindestens 1 m nach Osten zu rücken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0