Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Stellplätzen an das bestehende Anwesen Harthauser Str. 20 auf dem Grundstück Fl.Nr. 632/1 Gem. Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.09.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | Bauausschuss | 14.09.2010 | ö | Beschließend | 4.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage nicht. Dem Antragsteller wird anheimgestellt, seine Planung zu überarbeiten und das geplante Vorhaben ggf. zu verkleinern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0