Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 5 Garagen einschließlich Gartengerätehäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 681 Gem. Kolbermoor, Am Tonwerk 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.10.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.10.2010 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur informellen Anfrage und stellt eine Befreiung von folgenden Festsetzungen in Aussicht:
a) Zeltdach, der Neigungswinkel des Zeltdachs ist im Bauantrag anzugeben und hat sich an den vorgegebenen Rahmen zu halten.
b) Grenzgarage im Nordosten. Wegen der kürzeren Einfahrt (Versiegelung!) wird empfohlen, alle Garagen und Gartengerätehäuser innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächenumgrenzungen und innerhalb der Bauräume unterzubringen.
Im Übrigen sind die Baugrenzen einzuhalten. Es sind zwei Vollgeschosse zulässig. Im Bauantrag ist die Wandhöhe anzugeben, die im Bebauungsplan festgesetzte Höhenlage ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0