Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 1 - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2008. Bauausschuss, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2008. Bauausschuss 16.06.2020 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1508 Gem. Kolbermoor im Bereich der Chiemseestraße 1.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Genehmigung anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2020 10:46 Uhr