Neubau eines MFH mit 9 WE im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Fl.Nr. 126 Gem. Kolbermoor, Karl-Unsin-Straße 4 - Stellplatzablösevereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2008. Bauausschuss, 16.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2008. Bauausschuss | 16.06.2020 | ö | Beschließend | 6.4 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor einen Ablösevertrag mit dem Bauherrn vorzubereiten und das beantragte Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln. Die Höhe der Stellplatzablöse beträgt gem. § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung insgesamt 80.000 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2020 10:46 Uhr