Erlass einer Einbeziehungssatzung "Südlich des Gartenäckerwegs" in Willing für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/T der Gem. Willing; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 2009. Bauausschuss, 07.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2009. Bauausschuss | 07.07.2020 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung Einwände. Die Ausweisung einer Baufläche kommt einer Ausweisung eines neuen Baugebietes gleich und ist gem. der Wasserschutzgebietsverordnung grundsätzlich verboten. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.07.2020 12:25 Uhr