03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; Änderungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2009. Bauausschuss, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2009. Bauausschuss 07.07.2020 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkkanals“, auf dem Grundstück Fl.Nr. 191/61 der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage (Lageplan vom 01.07.2020) eine Änderung durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Festsetzungen zur geplanten Realisierung eines Seniorenpflegeheims welchem als Antrag auf Vorbescheid mit entsprechenden Befreiungen in der Sitzung des Bauausschusses vom 21.04.2020 zugestimmt wurden.

Das Verfahren zur 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „nördlich des Werkskanals“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Architekturbüro Diessner aus München, Dipl.Ing. (FH) Architektin, Kanalstraße 11, 80538 München, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.
Nach Abschluss der frühzeitigen Information soll dann die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und das Ergebnis dem Bauausschuss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 12:25 Uhr