09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2009. Bauausschuss, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2009. Bauausschuss 07.07.2020 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Geltungsbereich der 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Angers“ umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang

Der Entwurf der 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Angers“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Entwurfsplanung ist auf den Stand der heutigen Bauausschusssitzung (Datum: 07.07.2020) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 12:25 Uhr