01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord"; Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2009. Bauausschuss, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2009. Bauausschuss 07.07.2020 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fabrikweg Nord“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Die Fassung der Änderung ist auf das Sitzungsdatum zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 12:25 Uhr