Bebauungsplan Nr. 03 d " SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße"; Behandlung der Stellungnahmen aus der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2007. Stadtrat, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2005. Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2020 ö Vorberatend 3.2.2
Stadtrat 2007. Stadtrat 22.07.2020 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 03 d „SO naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ in der Fassung vom 22.07.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach Rechtskraft der 09. Flächennutzungsplanänderung amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 03 d „SO naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.07.2020 08:42 Uhr