Stadt Rosenheim - 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Großholzstraße Süd"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 2011. Bauausschuss, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2011. Bauausschuss | 15.09.2020 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großholzstraße Süd“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2020 10:03 Uhr