Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 1 - Vorstellung der Entwurfsplanung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2010. Bauausschuss, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2010. Bauausschuss 04.08.2020 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ umfasst folgendes Grundstück:
Fl.Nrn. 1508 Gem. Kolbermoor

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Entwurfsplanung ist auf den Stand der heutigen Bauausschusssitzung (Datum: 04.08.2020) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2020 09:03 Uhr