05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Östlich der Mitterharter Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor, Anton-Elsperger-Platz 3 bis 5 - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2010. Bauausschuss, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2010. Bauausschuss 04.08.2020 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Geltungsbereich der insgesamt 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ umfasst folgendes Grundstück:
Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Entwurfsplanung ist auf den Stand der heutigen Bauausschusssitzung (Datum: 04.08.2020) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2020 09:03 Uhr