Aufstellung Bebauungsplan Nr. 81 "Zentrum V" - Ergebnis der verkürzten Auslegung und Trägerbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2010. Bauausschuss, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2010. Bauausschuss | 04.08.2020 | ö | Beschließend | 3.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 81 „Zentrum V“ in der Fassung vom 04.08.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 81 „Zentrum V“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2020 09:03 Uhr