09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang - Ergebnis der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2012. Bauausschuss, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2012. Bauausschuss | 13.10.2020 | ö | Beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die insgesamt 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planungsstand der Satzungsversion zur 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2020 12:42 Uhr