Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 1 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2012. Bauausschuss, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2012. Bauausschuss | 13.10.2020 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planungsstand der Satzungsversion zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2020 12:42 Uhr