01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a NEU "Gärtnerstraße", Fl.Nrn. 1376/3, 1376/4 und 1378 Gem. Kolbermoor, Brückenstraße 2a; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB; Durchführung frühzeitige Information der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2013. Bauausschuss, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2013. Bauausschuss 10.11.2020 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt die Aufstellung und zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a NEU „Gärtnerstraße“.

Der Geltungsbereich der 01. Änderung umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 1376/3, 1376/4 und 1378 je Gem. Kolbermoor

Ziel der Bauleitplanung ist die bauliche Erweiterung und Entwicklung des Gastronomiebetriebes im Plangebiet und der Erhalt einer traditionellen Gaststätte.

Das Verfahren zur 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a NEU „Gärtnerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Architektur und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Mit der Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wird das Büro C. Hentschel Consult Ingenieurgesellschaft mbH für Immissionsschutz und Bauphysik, Oberer Graben 3a, 85354 Freising beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a NEU „Gärtnerstraße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.
Nach Fertigung und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 10:43 Uhr