04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Kolbermoor-Pullach-Süd" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1005/3, 1008/1 Gem. Pullach;
Aufstellung- und Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2013. Bauausschuss, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Kolbermoor-Pullach-Süd“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1005/3 Teilfläche und 1008/1 Gem. Pullach im Bereich des Anwesens, Pullach 19.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes wird das Büro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße 25, 83043 Bad Aibling, beauftragt.
Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Genehmigung anschließend vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2020 10:43 Uhr