04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2014. Bauausschuss, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2014. Bauausschuss 08.12.2020 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Für den Bereich des WA 11 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkkanals“ und der damit betroffenen Grundstücke Flst.-Nrn. 191/40 und 191/6 T der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage die insgesamt 04. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Verschiebung (und nicht Vergrößerung) der Tiefgarage nach Osten ohne planungsrechtliche, negative Auswirkungen der Entwässerungskonzeption und des sogenannten „Grünfingers“ auszulösen.

Das Verfahren zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „nördlich des Werkskanals“ wird als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung dem Bauausschuss zur Billigung und einem Auslegungsbeschluss zu erarbeiten und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2020 09:57 Uhr