Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 92 "Zentrum West / Rainerstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2101. Stadtrat, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2101. Bauausschuss 19.01.2021 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2101. Stadtrat 27.01.2021 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 117 T, 151 T, 153 T, 154, 154/2, 154/3, 155, 156, 157, 158, 158/1, 159, 160, 160/1, 161, 161/1, 162, 163, 164, 164/2, 164/3, 164/4 und 165 T je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 92 „Zentrum West / Rainerstraße“ aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die
  • Umsetzung der Ziele aus dem ISEK
  • Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) nach § 6a BauNVO
  • bauliche Aufwertung und städtebauliche Fassung vorhandenen Bebauung
  • Schaffung von qualifiziertem Baurecht in der Innenstadt der Stadt Kolbermoor,
  • Sicherung des Mareissaals als Anlage zu kirchlichen, kulturellen, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und
  • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Zentrum West / Rainerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2021 10:52 Uhr