Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor, Wilhelm-Zerr-Straße 6 - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2101. Bauausschuss, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2101. Bauausschuss 19.01.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor, im Bereich der Wilhelm-Zerr-Straße 6.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Straßengrundabtretung für eine Teilfläche entlang der südlichen Grundstücksgrenze von ca. 20 m² durchzuführen.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Genehmigung und einem Auslegungsbeschluss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 12:33 Uhr